Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich‍
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen der Gisler 1843 AG («Unternehmer»), ein Betrieb der grafischen Industrie, und dem Besteller («Besteller»), wenn sie während der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien dem Besteller zu Kenntnis gebracht worden sind.

In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Sie können bei der Offertstellung vom Besteller zur Einsichtnahme verlangt werden.

Offerten‍
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse des Unternehmers sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

Inhalt Druckvertrag
Der Unternehmer verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Besteller zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Druckdaten oder Bearbeitung von angelieferten Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht für diese Filme, Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für den Unternehmer jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWST. Allfällig anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen.
Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Besteller mitgeteilt werden müssen.

Aufträge für Dritte
Will der Besteller den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Unternehmers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum des Unternehmers. Der Unternehmer kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist der Unternehmer berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Unternehmer unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert. Der Unternehmer behält sich vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern sowie laufende Lieferungen, Insertionen und Produktionen bei Zahlungsausständen, mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers oder begründetem Verdacht auf betrügerische Absichten zu sistieren oder einzustellen.

Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Unternehmer eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Unternehmer und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen den Unternehmer verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Unternehmer nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins beziehungsweise Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Unternehmer kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Unternehmer für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Unternehmer höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Unternehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmers.

Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Bestellers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Bestellers bleiben gewahrt. Der Besteller hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller dem Unternehmer zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die vom Unternehmer erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum des Unternehmers.


Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -berarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Unternehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Besteller.

Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums - bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist dem Unternehmer frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.

Lieferung, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen (Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

Mängelrüge
Die vom Unternehmer gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Haftungsbeschränkungen
Dem Unternehmer übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 01.01.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.

Bei elektronischen Daten und Datenübernahmen
Für vom Besteller angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Unternehmer keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Für die Übernahme vom Besteller beigestellter Daten gelten zusätzlich folgende Punkte: Vom Besteller ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 gemäss ISO 15930-3), TIFF/IT- oder TIFF-Format zu liefern. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten, importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) sind mitzuliefern. Anwendungsformate (z. B. QuarkXPress, Photoshop, InDesign usw.) bedürfen der vorherigen Absprache zwischen Besteller und Unternehmer. Mit den Daten erhält der Unternehmer vom Besteller einen Prüfdruck (1:1) sowie eine Liste aller mittels Datenträger bzw. Telekommunikationseinrichtungen übermittelter Dateien (Name, Datum, Zeit) mit den verwendeten Schriftfonts (Name der Schrift, Hersteller, Versionsnummer) sowie den verwendeten Programmen (Name, Hersteller, Versionsnummer). Das Quellprofil der Daten und das beim Prüfdruck verwendete Profil der Ausgabedruckbedingungen sind zur Verfügung zu stellen (ICC-Profile).
Auf einem Analogproof oder Andruck muss ein Druckkontrollstreifen mitgedruckt werden, auf dem die Volltonfärbungen und die Tonwertzunahmen von CMYK und Sonderfarben nachgemessen werden können. Bei Digitalproofs ist es von Vorteil, wenn ein UGRA/Fogra-Medienkeil (CMYK/TIFF) mitgedruckt wird.
Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Unternehmer nicht übernommen. Die Haftung des Unternehmers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei Ablieferung oder Rückgabe von elektronisch erstellten und aufbereiteten Satz-/Bildinformationen an den Besteller wird ein kompletter Datenausdruck auf Papier mitgeliefert.

Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Unternehmer vom Besteller geliefert werden, übernimmt der Unternehmer keine Haftung.

Kontroll- und Prüfdokumente
Der Besteller ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien, Gut zum Druck usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Unternehmer haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Besteller innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten können keine Rechtswirkungen abgeleitet werden. Verzichtet der Besteller auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Unternehmers beschränkt sich auf grobes Verschulden.

Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme usw.) besteht für den Unternehmer nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Bestellers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Unternehmers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

Buchshop
Bücher und Kalender werden ausschliesslich innerhalb der Schweiz und Liechtenstein verschickt. Die Versandkosten für die Schweiz und Liechtenstein betragen min. CHF 5.–. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Altdorf. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Unternehmers zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.

März 2016